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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 18

Einkommensteuerliche Folgen der Ausschlagung einer Erbenstellung gegen Abfindung

Einordnung durch Finanzverwaltung und Rechtslehre sowie Konsequenzen für die Praxis

Dr. Hellmut Götz

Die Ausschlagung einer Erbschaft gegen Abfindung wird aus erbschaftsteuerlicher Sicht häufig angeraten, um postmortal testamentarische Anordnungen korrigieren zu können. Die erbschaftsteuerlichen Folgen sind in § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG geregelt und weitgehend geklärt. Der Ausschlagende, der die Abfindung vom Erben erhält, erwirbt diese erbschaftsteuerlich vom Erblasser. Zweifelhaft und umstritten ist hingegen die einkommensteuerliche Einordnung der Ausschlagung der Erbenstellung gegen Abfindung. Diese wird in der Literatur nur vereinzelt behandelt. Die Finanzverwaltung hat sich im BMF-Schreiben zur „ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung“ unter Berufung auf ein Urteil des BFH positioniert. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen eine Abfindung soll der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleichstehen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet isoliert die ertragsteuerliche Einordnung der Ausschlagung der Erbenstellung gegen Abfindung.

Kernaussagen
  • Die einkommensteuerlichen Folgen einer Ausschlagung einer Allein-/Miterbeneinsetzung gegen Abfindung sind nach fast 40 Jahren noch immer zweifelhaft und umstritten (siehe , BStBl 1985 II S. 55).

  • Eine dogmatis...