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NWB Nr. 52 vom Seite 3711

Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

Gerwin Schlegel

[i]Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 17.5.2022 - 4 K 119/18, NWB XAAAJ-19691 Das Schleswig-Holsteinische , NWB XAAAJ-19691) beschäftigte sich mit der Frage, ob durch die Neufassung des § 4 Nr. 14 UStG im Jahr 2009 eine Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungsleistungen ausscheide, wenn diese in einem Krankenhaus erbracht werden, das selbst nicht die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfüllt. Das Finanzgericht gab der Klage statt, gewährte die Steuerbefreiung und setzt sich damit in Widerspruch zum ( NWB KAAAG-51082).

I. Rechtlicher Hintergrund

1. Unionsrecht

[i]KrankhausbehandlungenGemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL − auf dem die Regelung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG basiert − befreien die Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, durchgeführt bzw. bewirkt werden.

[i]Leistungen der HeilberufeArt. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL − auf dem die Regelung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG basiert − begünstigt dagegen die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden.

2. Nationales Recht