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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 7 V 2027/22 A(K,G,U)

Gesetze: AO § 124 Abs.1 Satz 1; AO § 122 Abs.1 Satz 1; AO § 122 Abs. 5 Satz 2; VwZG § 3 Abs. 1; VwZG § 3 Abs. 2 Satz 1; VwZG § 8; ZPO § 180 Satz 1; ZPO § 181 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

Ersatzzustellung durch Niederlegung: Wirksamkeitsvoraussetzung der Unmöglichkeit der Einlegung in den Briefkasten

Leitsatz

  1. Die Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids in den Briefkasten oder einer ähnlichen für den Postempfang eingerichteten Vorrichtung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für dessen Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post.

  2. Wird die Benachrichtigung über eine Niederlegung in den Briefkasten eingeworfen, bestehen daher ernstliche Zweifel an der Wirksamkeit der Ersatzzustellung.

Fundstelle(n):
FAAAJ-29916

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