Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Karlsruhe 20.04.2022 1 W 25/22, NWB 52/2022 S. 3704

HR | Keine Gleichwertigkeit einer Unterschriftsbeglaubigung bei Fernbeglaubigung

Eine von einem im Ausland ansässigen Notar vorgenommene Beurkundung muss einer Beurkundung durch einen deutschen Notar funktional gleichwertig sein. Eine solche Gleichwertigkeit ist (nur) gegeben, wenn für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten ist, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht.

Anmerkung:

Beglaubigungsformen, die dem deutschen Verfahrensrecht (§ 40 BeurkG) nicht entsprechen, erfüllen daher trotz der Eignung der Urkundsperson das maßgebliche deutsche Formerfordernis nicht. Im vorliegenden Fall war daher die Beglaubigung durch einen in der Schweiz ansässigen [i]Werner, NWB 17/2018 S. 1239Notar allein durch Abgleich der Unterschrift mit einer Unterschriftenprobe keine dem deutschen Recht entsprechende Identitätsprüfung. Die Anmeldung der Änderu...