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BFH Urteil v. - VI R 124/80 BStBl 1985 II S. 8

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3

Bei Zuordnung eines Kindes geschiedener Eltern ist nicht der Tag des Umzugs, sondern der Ummeldung maßgebend. Bei Ummeldung eines Elternteils ist dieser Tag auch entscheidend dafür, ob die Eltern eine gemeinsame Wohnung hatten

Leitsatz

1. Bei der Zuordnung eines Kindes geschiedener Eltern nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist der Tag der Ummeldung und nicht der Tag des Umzugs maßgebend.

2. Der Tag der Ummeldung eines Elternteils ist auch entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob eine gemeinsame Wohnung der Eltern i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG vorgelegen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 8
UAAAA-92110

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