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BFH Urteil v. - II R 171/84 BStBl 1986 II S. 271

Gesetze: GrEStG RP § 34 (= § 17 GrEStG 1940)GrEStG 1983 § 16

Stellt der Erwerber eines Grundstücks einen ,,Ersatzkäufer'', um von dem Kauf freizukommen, hindert das allein nicht die Anwendung des § 34 GrEStG RP bzw. § 16 GrEStG 1983, wenn daraufhin der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und das Grundstück an den ,,Ersatzkäufer'' veräußert wird

Leitsatz

Stellt der Erwerber eines Grundstücks einen ,,Ersatzkäufer'', um von dem Grundstückskauf freizukommen, so hindert das allein nicht die Anwendung des § 34 GrEStG RP (= § 17 GrEStG 1940) bzw. § 16 EStG 1983, wenn daraufhin der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben und das Grundstück an den ,,Ersatzkäufer'' veräußert wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 271
JAAAA-92144

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