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BFH Urteil v. - VI R 237/80 BStBl 1986 II S. 274

Gesetze: EStG 42 dAO 1977 § 191

Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen Arbeitnehmer im Haftungsbescheid (Arbeitgeber nennt Namen der Arbeitnehmer nicht)

Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber dem FA die Namen seiner Arbeitnehmer, für deren Steuerschulden er in Anspruch genommen worden ist, bis zum Erlaß der Einspruchsentscheidung vorenthalten, so kann er sich nicht darauf berufen, daß das FA in dem Lohnsteuerhaftungsbescheid den Haftungsbetrag nicht auf die einzelnen Arbeitnehmer aufgeteilt hat. Die Nennung der Namen der Arbeitnehmer in einem späteren Klageverfahren führt nicht dazu, daß der Haftungsbescheid nachträglich inhaltlich unbestimmt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 274
TAAAA-92145

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