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NWB Nr. 2 vom Seite 86

JStG 2022: Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Ralf Hörster

Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 zugestimmt. Damit konnte das Gesetz wie vorgesehen noch im Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2022 I S. 2294) verkündet werden. Das Gesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf umfassend geändert. Dabei wurde das ohnehin bereits sehr umfangreiche Maßnahmenpaket um zahlreiche neue Regelungen erweitert. Zudem wurden maßgebliche Regelungsvorschläge modifiziert und in ihrem Anwendungsbereich erweitert. Mit diesem Beitrag sollen die wesentlichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes beleuchtet werden.

I. Steuerfreie Corona-Sonderzahlung (§ 3 Nr. 11b EStG)

1. Klarstellung zum Einrichtungsbezug

[i]Hörster, NWB 26/2022 S. 1832Nach dem mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten § 3 Nr. 11b EStG wurden vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer während der Corona-Krise gewährte Sonderleistungen, die in der Zeit vom bis zum gewährt werden, bis zu einem Betrag von 4.500 € steuerfrei gestellt. Weitere Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist gem. § 3 Nr. 11b Satz 2 EStG, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen i. S. des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 8, 11 oder Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder § 36 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 7 IfSG tätig sind (sog. Einrichtungsbezug).

[i]Änderung der BezugsvorschriftZwischenzeitlich ist u. a. die Vorschrift des § 23 IfSG durch ...