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BFH Urteil v. - IV R 163/85 BStBl 1986 II S. 457

Gesetze: EStG 1981 § 13a Abs. 5 Nrn. 1 bis 4

Zum Ansatz des Wertes der Arbeitsleistung nach § 13a Abs. 5 Nrn. 1 bis 4 für die haushaltsführende Person, wenn zum Haushalt entgeltich beschäftigte Arbeitnehmer gehören

Leitsatz

Gemäß § 13a Abs. 5 Nrn. 1 bis 4 EStG ist der Wert der Arbeitsleistung für die körperliche Mitarbeit der Person, die den Haushalt führt, auch für einen im Haushalt voll beköstigten und untergebrachten entgeltlich beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs um 20 v.H. zu kürzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 457
StBp. 2007 S. 19 Nr. 1
JAAAA-92183

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