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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 16 | Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.

Wir bleiben noch bei der Grunderwerbsteuer. Der Bundesfinanzhof hat nämlich auch entschieden: Bei dem Erwerb eines nicht erschlossenen Grundstücks von einer Gemeinde, die verpflichtet ist, die Erschließung vorzunehmen, ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.

Im Streitfall erwarb die Klägerin von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen.

Bereits vor mehr als zwanzig Jahren h...