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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 07 | Schuldzinsen: Abzugsbeschränkung gilt nicht generell für Avalprovisionen

Dienen Avalprovisionen lediglich der Sicherung einer Verbindlichkeit, ohne dass dem Steuerpflichtigen Kapital zur Nutzung überlassen wird, liegen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Schuldzinsen vor. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Bankbürgschaft einen Warenkredit absichert, der zur Folge hat, dass dem Steuerpflichtigen Kapital zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

Gehören zu den nur beschränkt abziehbaren Schuldzinsen auch Avalprovisionen, die für eine Bankbürgschaft gezahlt werden? – Über ein anhängiges Revisionsverfahren zu dieser Frage hatten wir Sie in unserer Mai-Ausgabe 2022 informiert.

Schuldzinsen im einkommensteuerlichen Sinne sind wirtschaftlich gesehen alle Leistungen in Geld oder Geldeswert zur Erlangung oder zur Sicherung eines Kredits. Dies gilt auch im Hinblick auf die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG.

Im Fall von Avalprovisionen ist – so jetzt der Bundesfinanzhof – zu unterscheiden: Dienen diese Provisionen lediglich der Sicherung einer Verbindlichkeit, ohne dass dem Steuerpflichtigen Kapital zur Nutzung überlassen wird, liegen keine Schuldzinsen vor. Der klassische Fall ist eine Mietbürgschaft...