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NWB Nr. 3 vom Seite 157

Typische und sinnvolle Gestaltungen von Unternehmereheverträgen

Patricia Nußmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 197Angesichts der seit Jahrzehnten fast konstant hohen Ehescheidungsraten ist jedem Unternehmer vor der Eheschließung der Abschluss eines Ehevertrags dringend anzuraten, um zu vermeiden, dass im Fall einer Scheidung Unternehmensanteile oder sogar das gesamte Unternehmen verkauft werden müssen, weil der andere Ehepartner sonst auf der Grundlage der Folgen der gesetzlichen Regelungen nicht finanziell ausbezahlt werden kann. Dabei gibt es kein standardisiertes Muster eines Ehevertrags, sondern es ist eine Frage des Einzelfalls, wie vertraglich ein Ausgleich zwischen den individuellen Interessen des Unternehmers und seines Ehepartners hergestellt werden kann, um auch nach langer Ehe noch wirksam zu sein.

Regelungsgegenstände eines Ehevertrags

[i]Gesetzlich definiertEheleute können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern (§ 1408 Abs. 1 BGB). Dieser gesetzlich definierte, (enge) Ehevertragsbegriff bezieht sich ausschließlich auf die Regelung der güterrechtlichen Wirkungen der Ehe.

[i]Regelung der güterrechtlichen VerhältnisseDie Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse betrifft die im BGB ...