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NWB BB 2/2023 S. 35

Offenlegungspflicht: Verlängerung der Frist beschlossen

Das Bundesamt für Justiz hat die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 verlängert. Demnach werden Unternehmen, die ihren Jahresabschluss 2021 bis zum anstatt bis zum Jahresende 2022 abgeben, nicht mit Ordnungsgeldern belegt. Mit der verlängerten Frist soll vor allem eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter wegen der andauernden COVID-19-Pandemie verhindert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/bo7mp.