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Steuern mobil Nr. 1 vom 01.01.2023

Steuerfreie ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

Ärztliche Heilbehandlungen sind nach einem erfreulichen Urteil des FG Schleswig-Holstein gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.

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Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen bei der Umsatzsteuer ist ein absoluter Dauerbrenner. Jetzt ist wieder ein neues Verfahren hierzu beim Bundesfinanzhof anhängig.

Das Schleswig-Holsteinische FG hat erfreulicherweise in erster Instanz entschieden: Ärztliche Heilbehandlungen sind auch dann gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Die Anwendung der Steuerbefreiung für Heilbehandlungen wird – so das Finanzgericht – nicht dadurch verhindert, dass...