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BFH Urteil v. - VI R 39/83 BStBl 1986 II S. 866

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Erhöhungsbetrag der Kraftfahrzeugversicherung nach Unfall nicht neben Kilometer-Pauschbetrag abziehbar

Leitsatz

Erleidet ein Arbeitnehmer auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall und erhöhen sich deshalb im Folgejahr die Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung, so können die Erhöhungsbeträge nicht neben den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 866
GAAAA-92252

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