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NWB Nr. 4 vom Seite 229

Steuerberater, beratende Betriebswirte und das neue Recht der interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften

Prof. Dr. Volker Römermann und Simon Beyme

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 272Durch die Berufsrechtsreform wurden seit dem die Möglichkeiten von Steuerberatern, sich mit Angehörigen anderer freier Berufe zusammenzuschließen, spürbar erweitert. Das ergibt in vielen Konstellationen Sinn, insbesondere bei spezialisierten Kanzleien. Weitere Anwendungsfälle bilden die Einbindung von Familienangehörigen, von an der Steuerberaterprüfung gescheiterten Personen sowie von Mitarbeitenden. In der Praxis finden sich gleichwohl erst wenige umgesetzte Fälle. Das liegt zum einen an einer gewissen Zurückhaltung gegenüber dem Neuen, zum anderen aber auch an der bislang restriktiven Haltung der Steuerberaterkammern – auch gegenüber dem voraussichtlich häufigsten Fall des Zusammenschlusses von Steuerberatern mit beratenden Betriebswirten.

Beratender Betriebswirt als freier Beruf i. S. des § 1 Abs. 2 PartGG

[i]Kein gesetzlich festgelegtes BerufsbildEin gesetzlich festgelegtes Berufsbild des „beratenden Betriebswirts“ gibt es nicht. Das PartGG definiert den beratenden Betriebswirt nicht und zu § 1 Abs. 2 PartGG gibt es praktisch keine Rechtsprechung. Zurückzugreifen ist deshalb auf den beratenden Betriebswirt im Steuerrecht und der hierzu ergangenen finanzgerichtlichen Rechtsprec...