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BFH Urteil v. - I R 193/84 BStBl 1986 II S. 93

Gesetze: KStG 1977 § 27 Abs. 1KStG 1977 § 28 Abs. 1KStG 1977 § 29 Abs. 1KStG 1977 § 30 Abs. 1KStG 1977 § 47 Abs. 1 und 2AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 182 Abs. 1BerlinFG § 27

Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den Feststellungsbescheid gemäß § 47 KStG

Leitsatz

1. Bezüglich des Ansatzes der Höhe des Einkommens und der Tarifbelastung ist der Körperschaftsteuerbescheid Grundlagenbescheid für den nach § 47 KStG 1977 zu erlassenden Feststellungsbescheid.

2. Steuerermäßigungen, die sich auf den Tarif auswirken, mindern die Tarifbelastung.

3. Für die im Feststellungsbescheid gemäß § 47 KStG 1977 dem EK 02 nach § 27 BerlinFG zuzuordnende Steuerermäßigung wirkt der Körperschaftsteuerbescheid ebenfalls als Grundlagenbescheid.

4. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 47 KStG 1977 kann auch dann noch nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn der als Grundlagenbescheid wirkende Körperschaftsteuerbescheid bereits beim früheren Erlaß des Feststellungsbescheides hätte berücksichtigt werden können (Anschluß an , BFHE 139, 341, BStBl II 1984, 86).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 93
TAAAA-92265

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