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NWB EV 2/2023 S. 63

Pflichtteilsrecht | Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung seines Erbteils (BGH)

Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils gemäß § 2306 Abs. 1 BGB ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu.

Quelle: , NWB JAAAJ-30028