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PiR Nr. 2 vom Seite 52

Die nichtfinanzielle Berichterstattung über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der EU

Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen

Prof. Dr. Janina Bogajewskaja und Prof. Dr. Nadja Jehle

Die zweiteilige Publikation befasst sich mit der nichtfinanziellen Berichterstattung hinsichtlich des Aspekts der Bekämpfung der Korruption und Bestechung, basierend auf der Umsetzung der CSR-Richtlinie von 2014. Im Fokus der Untersuchung steht hierbei die Vergleichbarkeit dieser Berichterstattung, da diese eins der zentralen Ziele der CSR-Richtlinie von 2014 darstellte. Der vorliegende erste Teil der Publikation beleuchtet die nationalen Umsetzungen der CSR-Richtlinie sowie die internationalen Rahmenwerke und gibt einen kurzen Überblick über die Forschung zur Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichte.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattung, infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Die CSR-Richtlinie stellt hinsichtlich der Unternehmensberichterstattung über die Korruptionsbekämpfung einen wichtigen Entwicklungsschritt dar.

  • Zahlreiche Wahlrechte, unpräzise Formulierungen und eine unzureichende Konkretisierung der Berichtsinhalte stellen jedoch ein Hindernis für die Entwicklung einer vergleichbaren Unternehmensberichterstattung zur Korruptionsbekämpfung in der EU dar.

  • Die entsprechend variierende Implementierung der CSR-Richtlinie in den größten EU-Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien hat zu uneinheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Antikorruptionsberichterstattung geführt.

I. Einleitung

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International kritisiert in ihrem aktuellen Bericht zum Korruptionswahrnehmungsindex 2021, dass die meisten Länder bei der Bekämpfung der Korruption in den letzten zehn Jahren kaum Fortschritte gemacht haben. Dabei hat die Korruption erhebliche negative Auswirkungen auf das öffentliche Wohlergehen in der ganzen Welt und beeinträchtigt auch die Bemühungen, eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.

Es ist daher nicht überraschend, dass die Korruptionsbekämpfung als integraler Bestandteil in den Zielen der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen verankert wurde und auch in zahlreichen internationalen CSR-Rahmenwerken explizit berücksichtigt wird. Die international agierenden Unternehmen mit ihren globalen Lieferketten können durch konsequentes Vorgehen und durch die – im Fokus dieses Beitrags stehende – diesbezügliche Berichterstattung einen wesentlichen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung weltweit leisten. Allerdings wurde der Berichterstattung über Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung als Bestandteil der Unternehmenspublizität bisher wenig Beachtung geschenkt, obwohl unzureichend gemanagte Risiken in diesem Bereich für betroffene Unternehmen und in Folge auch für Investoren einen bedeutenden Risikofaktor darstellen können. Während in den einzelnen EU-Ländern bereits vor der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) Gesetze mit Berichtspflichten zu Umwelt- und Arbeitnehmerfragen und vereinzelt zur Wahrung der Menschenrechte in den Lieferketten existierten, war die Unternehmensberichterstattung über Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene kaum entwickelt. Auch im Rahmen der Berichterstattungspraxis des UN Global Compact, der weltweit größten Initiative für CSR, berichten die beteiligten Unternehmen über den Aspekt der Korruptionsbekämpfung regelmäßig am wenigsten. Diese Situation spiegelt sich in S. 53den empirischen Untersuchungen über die Auswirkungen der CSR-Richtlinie auf die Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung wider. Während zu anderen CSR-Aspekten, so insbesondere zu Umweltfragen, recht viele Untersuchungen vorliegen, ist dies beim Aspekt Korruptionsbekämpfung nicht der Fall. Besonders rar sind empirische Studien, die die diesbezügliche Berichtspraxis mehrerer EU-Länder im Vergleich untersuchen.

II. Vorgehensweise

Der vorliegende Beitrag widmet sich der aktuellen nichtfinanziellen Berichterstattung zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen einer länderübergreifenden vergleichenden Untersuchung. Für die Analyse wurden vier EU-Länder ausgewählt, deren Berichtspraktiken aufgrund der Größe der jeweiligen Volkswirtschaften eine große Bedeutung für die Kapitalmarktkommunikation im europäischen und im internationalen Kontext haben: Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Im ersten, hier vorliegenden, Teil der zweiteiligen Publikation werden zunächst die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmensberichterstattung über die Korruptionsbekämpfung behandelt. Anschließend wird ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand der Forschung gegeben. Im zweiten Teil der Publikation werden die Ergebnisse der durchgeführten empirischen Studie dargestellt. Besonderes Augenmerk in beiden Teilen des Beitrags wird auf die Vergleichbarkeit der Informationen zur Korruptionsbekämpfung gelegt, da die Anhebung der Vergleichbarkeit neben der Relevanz und Konsistenz der nichtfinanziellen Berichterstattung eins der zentralen Ziele der CSR-Richtlinie bildete.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung in der EU werden sich demnächst durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die in Arbeit befindlichen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend ändern. Dennoch wird es erst in einigen Jahren möglich sein, die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Praxis der Berichterstattung zu untersuchen. Es erscheint vor diesem Hintergrund – auch in Hinblick auf die spätere Messung der hoffentlich kommenden künftigen Verbesserungen der Berichterstattung – wichtig, den Status quo der bisher wenig untersuchten Antikorruptionsberichterstattung nach der aktuellen Rechtslage festzuhalten und zu analysieren.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

PiR - Internationale Rechnungslegung