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Berufsrecht | Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister - wichtige Übergangsregelung läuft aus (DStV)
Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) beachten, dass eine besondere Übergangsregelung zur Abgabe sog. Unstimmigkeitsmeldungen zum ausläuft. Darauf weist aktuell der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV hin.
Hierzu führt der DStV weiter aus:
Betroffen sind alle Fälle, für die eine Meldung zum Transparenzregister nach alter, bis 2021 geltender Rechtslage entbehrlich war, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ersichtlich waren.
Nach der besonderen Übergangsregelung des § 59 Abs. 10 GwG sind nur noch bis zum Unstimmigkeitsmeldungen wegen Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister nicht zu erstatten, wenn hierfür die sog. Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 GwG in der bis zum ...