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BFH 20.09.2022 IX R 18/21, StuB 3/2023 S. 146

Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Ein „Verlust“ i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO) dar (Abgrenzung zum , NWB CAAAD-62354, BStBl 2011 II S. 427; Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 42 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2 AO).

Praxishinweise

Einem Stpfl. steht es frei, ob, wann und an wen er seine Anteile veräußert. Dies gilt grds. auch dann, wenn die Veräußerung zu einem Verlust führt. Denn die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts steht nicht nur im Einklang mit § 17 EStG, sondern entspricht auch dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähi...BStBl 2011 II S. 427BGBl 2007 I S. 3150BGBl 2001 I S. 3794