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Online-Nachricht - Freitag, 03.02.2023

Verfahrensrecht | Anpassung der Verzinsung von Steueransprüchen (FinBeh)

Hamburg setzt die Neuregelung zur Verzinsung von Steueransprüchen um und verschickt ab Mitte Februar bis Anfang März erstmalige oder geänderte Zinsbescheide an die Betroffenen. Dies kündigt die Finanzbehörde Hamburg an.

Hintergrund: Das BVerfG hatte im Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach der Abgabenordnung (AO) mit jährlich 6 % für Verzinsungszeiträume ab dem verfassungswidrig ist. Der Bundesgesetzgeber hat eine verfassungsgemäße Neuregelung der steuerlichen Verzinsung, rückwirkend ab , mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen. Für Verzinsungszeiträume bis zum ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Zu viel gezahlte Zinsen auf Steueransprüche ab 2019 müssen somit vom Staa...

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