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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 548/21

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 242; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Inhaltsangabe:

Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen

Fundstelle(n):
UAAAJ-33805

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