Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 4 vom Seite 150

Haftung beim internationalen Gütertransport

Unterschiedliche Transportmittel – andere Regeln!

Klaus Vorpeil

Der internationale Transport von Gütern wird je nach Transportmittel in verschiedenen Übereinkommen bzw. in einheitlichen Rechtsvorschriften geregelt. Daher existieren unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Haftung des Frachtführers bzw. Beförderers für den Transport auf der Straße, mit der Eisenbahn oder dem Flugzeug und auf dem Wasserweg. Deren jeweilige Haftungstatbestände sehen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen vor, zu denen es aber wiederum Ausnahmen gibt. Nachfolgend werden die Grundzüge der Haftung der Transporteure nach dem CMR, CIM, CMNI und dem Montrealer Übereinkommen dargestellt.

Kernaussagen
  • Soweit die Regelwerke über den internationalen Transport zu einzelnen Punkten keine Regelung enthalten, ist ergänzend auf das anwendbare nationale Frachtrecht abzustellen, etwa auf die haftungsrechtlichen Vorschriften im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB).

  • Aufgrund der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach den internationalen Transportregelwerken ist an den Abschluss einer Transportversicherung zu denken.

  • Die Haftung nach den Regelwerken über den internationalen Transport unterliegt eigenen Verjährungsregeln.