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NWB EV 3/2023 S. 96

Erbrecht | Zum Fehlen von Verzichtserklärungen bei Erbschein (OLG)

Das fortdauernde Fehlen der gemäß § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Verzichtserklärung aller im Erbschein ausgewiesenen Miterben stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der die Einziehung des erteilten Erbscheins nach sich zieht.

Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschluss v.  - 21 W 175/21, NWB ZAAAJ-32224