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Online-Nachricht - Dienstag, 21.02.2023

Gas- und Wärmepreisbremse | Frist für Erstattungsanträge bis zum verlängert (BMWK)

Die Frist für die Erstattungsanträge der Versorger beim Bund wird für das erste Quartal bis zum verlängert.

Hintergrund: Verbraucher von Erdgas und Wärme profitieren ab März 2023 rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 von den Entlastungen durch die Gas- und Wärmepreisbremse über ihre Versorger, Großverbraucher werden bereits seit Januar entlastet. Die Versorger erhalten für die gewährten Entlastungen eine Erstattung vom Bund. Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem möglich.

Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.

Für Verbraucher ändert sich nichts: Die Preisbremsen gelt...

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