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BFH Urteil v. - IV R 4/87 BStBl 1988 II S. 269

Gesetze: EStG 1981 § 4a Abs. 1 Nr. 1EStDV 1981 § 8c Abs. 2 Satz 2

Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c Abs. 2 Satz 2 EStDV 1981 liegt nur vor, wenn der Vergleichswert etwa 10 v. H. des Wertes der gesamten land- und forstwirtschaftichen Nutzungen nicht übersteigt

Leitsatz

Eine unschädliche andere land- oder forstwirtschaftliche Nutzung "in geringem Umfang" i.S. des § 8c Abs. 2 Satz 2 EStDV 1981 liegt nur vor, wenn der Vergleichswert der anderen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung etwa 10 v.H. des Wertes der gesamten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen nicht übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 269
UAAAA-92512

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