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BFH Urteil v. - IX R 255/87 BStBl 1988 II S. 435

Gesetze: EStG § 22 Nr. 4 Satz 3GG Art. 3

Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Bundestagsmandats

Leitsatz

Auch der erfolglose Bewerber um ein Bundestagsmandat kann seine Wahlkampfkosten nicht als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 435
YAAAA-92554

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