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PiR Nr. 3 vom Seite 88

Die neue Wesentlichkeit in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Darstellung und Diskussion der Wesentlichkeitsanalyse gem. ESRS (Teil 1)

Dr. Josef Baumüller und DI Mag. Katharina Schönauer

Im November 2022 übermittelte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ihre Vorschläge für das erste Set an European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU-Kommission. Diese wird die eingelangten Vorschläge überprüfen und bis die finalen Versionen der dann bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 anzuwendenden Standards veröffentlichen. In welchem Umfang im Rahmen dieses letzten Entwicklungsschrittes auf dem Weg zu den ESRS noch mit Abänderungen zu rechnen ist, lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen. Die nunmehr vorliegenden Vorschlags-Versionen der ESRS erlauben es den zu ihrer Anwendung verpflichteten Unternehmen allerdings bereits, Schlussfolgerungen für ihre Vorbereitungen zu ziehen. Im Besonderen kristallisiert sich dabei hinaus, in welcher Weise das „Herzstück“ bisheriger Berichtspraktiken auf dem Gebiet der nichtfinanziellen beziehungsweise Nachhaltigkeitsberichterstattung einem Wandel unterzogen wird: Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse wird sich in Zukunft deutlich von den heute noch vorherrschenden Vorgehensweisen unterscheiden müssen. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen Anforderungen dar und leitet ...

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