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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 1783/18

Gesetze: SGG § 96; SGB VII § 8; SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Entscheidet der Unfallversicherungsträger während eines laufenden Berufungsverfahrens wegen Verletztenrente aufgrund einer nachträglich anerkannten weiteren Unfallfolge über die Höhe der Rente von Anfang an neu, wird dieser Bescheid nach § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens.

Fundstelle(n):
RAAAJ-34548

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