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OLG Bamberg 10.01.2023 2 UF 212/22, NWB 10/2023 S. 671

Ehe | Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung

Besteht zwischen den Ehepartnern Einvernehmen darüber, dass keine Zusammenveranlagung erfolgen soll, sondern die Steuererklärungen getrennt im Sinn einer Einzelveranlagung abzugeben sind, erlischt aufgrund der rechtsgeschäftlichen Absprache der aus der ehelichen Verbundenheit und Fürsorgepflicht grds. bestehende Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung.

Anmerkung:

Aus dem Schriftverkehr zwischen den Ehepartnern ergibt sich, dass der Antragsteller bereit war, die Nachteile einer Einzelveranlagung hinzunehmen. Zuvor hatte sich die Ehefrau sehr bemüht, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zu beschaffen. Am Vorliegen eines entsprechenden Rechtsbindungswillens besteht daher kein Zweifel. Das Einvernehmen umfasst sowohl die Geltendmachung der Zusammenveranlagung gegenüber dem Finanza...