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Arbeitshilfe März 2023

Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten?

Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().