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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 07-09 | Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing und Mieten für Mehrwegbehältnisse

Der Bundesfinanzhof hat wichtige Fragen zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG geklärt. Danach sind vom Leasingnehmer übernommene Wartungskosten für geleaste und zur Vermietung bestimmte Nutzfahrzeuge hinzuzurechnen. Anders sieht es hingegen aus, wenn Mehrwegbehältnisse gemietet werden und das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält.

Wir bleiben noch bei der Gewerbesteuer. Was die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG angeht, gibt es zwei bemerkenswerte aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die wir Ihnen nun vorstellen wollen. Sie stammen beide vom III. Senat des BFH. Das jüngste Urteil betrifft die Hinzurechnung der gezahlten Wartungsgebühren für geleaste und zur Vermietung bestimmte Nutzfahrzeuge – gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG.

Nach dieser Vorschrift werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb anteilig wieder hinzugerechnet: Miet- und Pachtzinsen – einschließlich Leasingraten – für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des fiktiven Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen.

Im Streitfall hatte ein Gewerbetreibender Fahrzeuge geleast und nach den Allgemeinen Geschäfts...