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BFH Urteil v. - III R 49/83 BStBl 1988 II S. 737

Gesetze: BerlinFG § 19

Computerprogramme, die nur Zahlen- oder Buchstabenbestände enthalten und keine Funktionsabläufe steuern, können materielle Wirtschaftsgüter sein

Leitsatz

Computerprogramme mit Beständen von Daten, die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind (z.B. mit Zahlen und Buchstaben), können materielle Wirtschaftsgüter sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 737
RAAAA-92646

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