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BBK Nr. 6 vom Seite 275

Die Bilanzierung der Inflationsausgleichsprämie in der Handels- und Steuerbilanz

Kriterien für eine Rückstellung zum 31.12.2022

Rüdiger Happe

[i]Weber, Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € für Arbeitnehmer bis Ende 2024, BBK 20/2022 S. 938 NWB AAAAJ-23801 Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese erst im Oktober 2022 beschlossene Vorschrift wirft bereits im aktuellen Jahresabschluss für 2022 einige Fragen auf. Der Beitrag will eine Übersicht über die Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten geben.

I. Allgemeines

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten im Zeitraum vom bis eine sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu zahlen.

[i]Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten ArbeitslohnDiese muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und bleibt, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen, steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).

[i]Tarifvertragsparteien vereinbarten bereits ZahlungenIn der Zwischenzeit wurde die Prämie bereits in einigen Tarifverträgen verankert. Andere Arbeitgeber haben, unabhängig von einem Tarifvertrag, eine Zusage für eine entsprechende Zahlung gemacht.

Hinweis:

Die einzelnen Voraussetzungen für die Erlangung der Prämie unterscheiden sich jeweils enorm. Daher ist eine ge...