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BFH Urteil v. - II R 243/82 BStBl 1988 II S. 808

Gesetze: VStG § 4BewG § 4BGB § 158 Abs. 1BGB §§ 2205, 2206, 2207 Satz 1BGB § 2211StAnpG § 11AO 1977 § 39

Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem Recht ist nicht aufschiebend bedingt; das dem Erbbegünstigten zustehende Vermögen ist ihm vermögensteuerrechtlich zuzurechnen

Leitsatz

1. Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem Recht ist selbst dann nicht aufschiebend bedingt, wenn dem executor für die Zeit der Nachlaßabwicklung unbeschränkte Verfügungsmacht eingeräumt ist (Aufgabe von BFHE 79, 481, BStBl III 1964, 408).

2. Das dem Erbbegünstigten zustehende Vermögen, hinsichtlich dessen er mit dem Erbfall equitable interests erlangt, ist diesem vermögensteuerrechtlich zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 808
DAAAA-92668

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