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BFH 16.11.2022 X R 17/20, Kommentierte Nachricht BBK 8/2023 S. 345

Steuerrecht | Wert einer GmbH-Beteiligung mit disquotalen Stimm- und Gewinnbezugsrechten

Eine GmbH-Beteiligung, deren Stimm- und Gewinnbezugsrechte disquotal niedrig ausgestaltet sind, ist niedriger zu bewerten. Das disquotal ausgestaltete, niedrige Stimm- und Gewinnbezugsrecht ist nämlich ein Umstand, der nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG bei der Bewertung als wesentlicher preisbeeinflussender Umstand zu berücksichtigen ist.

Ein [i]Vertraglich vereinbartes disquotales Stimm- und Gewinnbezugsrecht mindert den Wertungewöhnlich niedriges Stimm- und Gewinnbezugsrecht gehört nicht zu den ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen i. S. von § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG, die unberücksichtigt bleiben müssten. Hierzu gehören nur Umstände, die mit der Person des gegenwärtigen Gesellschafters verknüpft sind, nicht aber Umstände, die mit dem Anteil verbunden sind. Disquotale Stimmrechte bzw. disquotale Gewinnbezugsrechte, die im Gesellschaftsrecht vereinbart sind, werden somit nicht von § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG erfasst, sondern mindern daher...