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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 24 W 39/22

Leitsatz

Leitsatz:

Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung iSv § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 817
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 817
KAAAJ-36516

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