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Kommentierte Nachricht NWB EV 4/2023 S. 127

Erbschaftsteuer | Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Vermächtnis über Inlandsvermögen (BFH)

BFH bestätigt Gesetzeslücke
In Deutschland belegene Immobilien, die eigentlich als Inlandsvermögen (§ 121 BewG) der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, können erbschaftsteuerfrei übertragen werden, wenn der Erblasser die Immobilie durch Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist ferner, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und dass beide im Ausland leben. Dies hat der entschieden. In einem solchen Fall erwerbe der Begünstigte nicht unmittelbar das Inlandsvermögen (z. B. das inländische Grundstück), sondern nach deutschem Zivilrecht lediglich einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums. Dieser Anspruch gehöre nicht zu den Vermögensgegenständen i. S. des § 121 BewG, die eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht i...