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BFH Urteil v. - VIII R 83/82 BStBl 1989 II S. 281

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Im Rahmen eines zwischen nahen Familienangehörigen bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Tantiemezahlungen, die rückwirkend vereinbart worden sind, steuerrechtlich nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 281
BFH/NV 1989 S. 10 Nr. 3
ZAAAA-92785

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