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Finanzgericht Düsseldorf   v. - 15 K 1131/19 G,F

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4a Satz 3; AO § 233a; AO § 238 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags

Leitsatz

Der zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nicht abziehbarer Schuldzinsen anzuwendende typisierte Zinssatz von 6 v.H. der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres begegnet auch im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Vollverzinsung (Beschluss vom - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - BVerfGE 158, 282) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 45
DStRE 2023 S. 1419 Nr. 23
GStB 2023 S. 333 Nr. 9
GStB 2023 S. 334 Nr. 9
FAAAJ-37319

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