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BFH 30.09.2003 IX R 9/03, NWB 50/2003 S. 372

Einkommensteuer | Tatbestandsmerkmal „Wohnzwecken dienen” im Falle des sog. betreuten Wohnens (§ 7 Abs. 5 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des „betreuten Wohnens„ genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. mit § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. (2) Zu den Einkünften aus VuV gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstands gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind; Nebenentgelte sind durch das jeweilige Mietverhältnis veranlasst und gehören auch dann zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus VuV, wenn sie WK ersetzen. Einnahmen können dem Stpfl. auch dann zufließen, wenn der Schuldner die Zahlung an einen Dritten erbringt und damit eine Schul...