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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 135

Fokus: Erstattung von Mobilfunkaufwendungen durch den Arbeitgeber sind steuerfrei (BFH)

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Telefonkosten eines Mobilfunkvertrages, den ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abgeschlossen hat, sind auch dann gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon zuvor zu einem niedrigen Preis vom Arbeitnehmer erworben hat und anschließend wieder zur privaten Nutzung des Arbeitnehmers überlässt (, NWB AAAAJ-33881).

Sachverhalt

Klägerin und Revisionsbeklagte war ein Verlag. Der Verlag hatte ab März 2015 mit mehreren Mitarbeitern Kaufverträge über deren gebrauchte und zuvor privat angeschafften Mobiltelefone geschlossen und Kaufpreise zwischen 1 € und 6 € gezahlt. Gleichzeitig schloss der Verlag mit seinen Mitarbeitern eine „ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag Handykosten“. Entsprechend der Vereinbarung wurden die Mobiltelefone den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und die dafür entstehenden monatlichen Aufwendungen für den Mobilfunkvertrag bis zu einer festgelegten Höhe übernommen. Die Aufwendungen waren durch monatliche Rechnungskopien zu belegen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand die Verpflichtung, die Mobiltelefone wieder an den Arbeitgeber herauszugeben.

Ab dem Jahr 2016 vereinbarte der Verlag ...