BFH - V R 19/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
analoge Anwendung; Änderungsmöglichkeit; Gesetzeslücke; vereinnahmte Entgelte
Rechtsfrage
1. Ist der Anwendungsbereich des § 177 AO in Fällen einer Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 AO grundsätzlich eingeschränkt?
2. Kann bei Änderungen der zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes bei Dauersachverhalten eine gesetzliche Regelungslücke anzunehmen sein, die die analoge Anwendung des § 20 Satz 3 UStG rechtfertigt?
Gesetze: AO § 177, AO § 174, UStG § 20 S 3
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
KAAAJ-38136