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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 155

Jüngst entschiedene und aktuell anhängige Verfahren zur Geldanlage

In welchen Fällen Kapitalanleger von der Steuerbescheinigung abweichen bzw. ihre Steuerbescheide offenhalten sollten

Roland Ronig

Auch in diesem Jahr sind wieder einige Verfahren rund um das Thema „Geldanlage“ bei den Finanzgerichten anhängig und diverse Zweifelsfragen rund um die Besteuerung von Kapitalerträgen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Soweit Verfahren vor einem obersten Bundesgericht anhängig sind, ruhen entsprechende Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Weiterhin wurden durch den BFH in jüngerer Zeit neue Verfahren entgegen der bisherigen Verwaltungsmeinung entschieden. Die Finanzverwaltung wendet die Urteile generell erst nach deren Veröffentlichung im Bundessteuerblatt allgemein an. Auch inländische Banken müssen nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs die im Bundessteuerblatt veröffentlichte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung umsetzen. Damit erfolgt z. B. auch dann ein Steuerabzug i. S. des BMF-Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer, wenn die Rechtsfrage zwischenzeitlich vom BFH entschieden wurde, die Verwaltungsanweisung aber noch nicht geändert wurde bzw. die geänderte Verwaltungsauffassung im Zeitpunkt des Steuerabzugs für diesen noch nicht anwendbar war. In solchen Fällen muss der Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt erklärt und im Rahmen der Einkommensteu...