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BFH Urteil v. - IV R 152/86 BStBl 1989 II S. 729

Gesetze: EStG §§ 15, 18GewStDV § 1 Abs. 1

Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters kann gewerblich sein

Leitsatz

Die Bearbeitung von Personalangelegenheiten im Auftrag des Konkursverwalters ist keine vermögensverwaltende Tätigkeit

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 729
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
RAAAA-92941

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