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KG 15.11.2022 21 U 55/21, NWB 17/2023 S. 1228

Insolvenzverfahren | Geltendmachung eines Insolvenzverschleppungsschadens

Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden aufgrund vermeintlicher Pflichtverletzungen des Steuerberaters der Schuldnerin aus dem steuerberaterlichen Vertragsverhältnis mit der Schuldnerin geltend zu machen.

Anmerkung:

Könnte der Insolvenzverwalter einen Insolvenzverschleppungsschaden geltend machen, würde dies nach Ansicht des KG dazu führen, dass der Insolvenzverwalter vom Steuerberater – grds. – Zahlungsausgleich in voller Höhe der zur Tabelle festgestellten Neugläubigerforderungen verlangen und den Betrag zur Masse ziehen könnte mit der Folge, dass dieser allen Insolvenzgläubigern unter Einschluss der für ihren Quotenschaden auf anderer Grundlage abzufindenden Altgläubiger zugute käme und der einzelne Neugläubig...