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NWB Nr. 18 vom

Kryptowährungen als Arbeitnehmerbeteiligung

Thomas Pillen und Dr. Lukas Hilbert

Der fluktuierende Arbeitsmarkt stellt die Notwendigkeit attraktiver Arbeitgeberangebote in den Fokus. Neben Leistungen wie Jobtickets, der Gestellung von Firmenwagen oder (Elektro-)Fahrrädern, Förderung der Weiterbildung oder flexiblen Arbeitsbedingungen bedarf es neuer Wege, z. B. durch Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Kryptowährungen.

Mitarbeiterbeteiligung und Steuerbefreiung

[i]Geißler, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, infoCenter, NWB IAAAB-26812 Die Mitarbeiterbeteiligung ist unter den Bedingungen des § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei. Soweit das Beteiligungsprogramm allen Arbeitnehmern offensteht, besteht seit der Gesetzesnovellierung (Fondsstandortgesetz v. , BGBl 2021 I S. 1498) ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.440 €. Ferner schafft der Rückgriff auf § 19a EStG die Möglichkeit der Steuerstundung [i]Start-ups bei Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer durch Arbeitgeber von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (u. a. Start-ups).

Begriff und Wesen der Kryptowährungen

[i]DefinitionKryptowährungen sind steuergesetzlich nicht definiert. Die Finanzverwaltung sieht Kryptowährungstransaktionen als Fremdwährungsgeschäften vergleichbar an. Sie qualifiziert Kryptowährungen als Wirtschaftsgut (BStBl 2022 I S. 668