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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 1 KR 497/17

Gesetze: § 7a Abs 1 SGB IV; § 7 Abs 1 SGB IV

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beigeladene zu 1 in seiner Tätigkeit für die Klägerin als Event-Manager / Veranstaltungsleiter ab dem 01. Juli 2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig beschäftigt war.

Fundstelle(n):
QAAAJ-38912

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