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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2099/22

Gesetze: SGB V § 257; BGB § 242; BGB § 812

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anspruch auf Beitragszuschüsse für Beschäftigte nach § 257 SGB V ist ein dem öffentlichen Recht zuzuordnender, sozialversicherungsrechtlicher Anspruch. Voraussetzungen und Rechtsfolgen bestimmen sich nach Sozialversicherungsrecht.

2. Der Anspruch auf Beitragszuschüsse nach § 257 SGB V bzw. im Falle deren irrtümlicher Zahlung ein Herausgabeanspruch des Arbeitgebers unterfällt nicht einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, die nur Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" erfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAJ-39376

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